Allgemeine Hinweise
Das Landesamt für Steuern und Finanzen, Referat 114 Außenstelle Chemnitz, ist im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zuständig für die Bewilligung, Abrechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach der Sächsischen Trennungsgeldverordnung (SächsTGV) und der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV).
Für den Bereich der Umzugskostenvergütung nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) und der Auslandsumzugs-kostenverordnung (AUV) liegen die Aufgaben des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Referat 114, bei der Prüfung und Bestätigung der von den Berechtigten eingereichten Kostenvoranschlägen, der Bewilligung von Abschlägen auf die zu erwartende Umzugskostenvergütung, der Berechnung der Umzugskostenvergütung und dem Erstellen der Bescheide an die Berechtigten.
Die Entscheidung über die Zusage der Umzugskostenvergütung und deren schriftliche Zusage, die Anerkennung einer Wohnung als vorläufige Wohnung im Sinne des SächsUKG und die Zahlung der Abschläge und Umzugskostenvergütungen sind Aufgaben der Personal verwaltenden Stellen oder Beschäftigungsbehörden.
Für die Berechnung, Anweisung und Zahlung von Reisekostenvergütungen nach dem Sächsischen Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (SächsRKG) sind die jeweiligen mittelbewirtschaftenden Dienststellen zuständig. Die zuvor genannten Aufgaben nimmt das Landesamt für Steuern und Finanzen nur für seine eigenen Beschäftigten wahr.