häufige Fragen (FAQ)
Rückfragen zu den o. g. Sachverhalten beantworten die Dienststellen, die die Zahlungsaufforderungen, Bescheide u. ä. erlassen haben. Angaben zu Kontakten befinden sich z. B. auf den Zahlungsaufforderungen, Bescheiden der Dienststellen sowie Mahnschreiben und Ankündigungen der Vollstreckung der Hauptkasse.