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Amtsangemessene Alimentation

Mit dem Beschluss des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (4. DRÄndG) durch den Sächsischen Landtag am 5. Juli 2023 hat der sächsische Gesetzgeber in den Artikeln 3 bis 5 die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17 u. a.) umgesetzt.

Neuregelungen Bezüge 2023

Neuregelungen Beihilfe 2024

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