Amtsangemessene Alimentation
Mit dem Beschluss des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (4. DRÄndG) durch den Sächsischen Landtag am 5. Juli 2023 hat der sächsische Gesetzgeber in den Artikeln 3 bis 5 die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17 u. a.) umgesetzt.
Für Anfragen zur amtsangemessenen Alimentation stehen Ihnen die folgende Telefonnummer und E-Mail- Postfach zur Verfügung:
Für Anfragen zur amtsangemessenen Alimentation – Nachzahlungen (Abschnitt A des Ende Juli 2023 versandten Informationsschreibens) steht Ihnen das E-Mail- Postfach zur Verfügung:
E-Mail: Nachzahlung-Gesamtalimentation@lsf.smf.sachsen.de
Einen Ansprechpartner erreichen Sie zu folgenden Sprechzeiten:
Dienstag |
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
unter den Telefonnummern:
0351 827-13548 |
A bis F |
Die angegebenen Buchstaben beziehen sich auf den ersten Buchstaben Ihres Nachnamens.
Neuregelungen Bezüge 2023
Neuregelungen Beihilfe 2024
- Antrag auf pauschale Beihilfe (*.pdf, 1,53 MB)
- Informationsschreiben (*.pdf, 0,13 MB)
- FAQ Beihilfebemessungssätze (*.pdf, 0,38 MB)
- FAQ Pauschale Beihilfe (*.pdf, 0,52 MB)