Bezügeabrechnung
Eine Erläuterung der Stammdaten und berechnungsrelevanten Merkmale der Bezügemitteilung finden Sie hier im PDF-Format.
- Erläuterung zur Bezügemitteilung (*.pdf, 92,23 KB) Kurzfassung
- Erläuterung zur Bezügemitteilung (*.pdf, 1,10 MB)
- Erläuterung zur Bezügemitteilung (*.pdf, 0,26 MB) Erläuterung flexible Bruttoberechnung
- Erläuterung zur Bezügemitteilung (*.pdf, 26,12 KB) Erläuterung zum SächsDNeuG ab 01.04.2014
Bei Aufnahme der Bezügezahlung, bei Änderungen der Zusammensetzung und Höhe Ihrer Bezüge oder bei der Zahlung einmaliger Bezüge erhalten Sie eine Bezügemitteilung, die Sie als Bescheinigung zum Nachweis laufender Einnahmen verwenden können. Bitte bewahren Sie deshalb diese Mitteilungen sorgfältig auf.
Auf der Vorderseite der Bezügemitteilung finden Sie das Geschäftszeichen der Bezügestelle. Das Geschäftszeichen beinhaltet die Sachbearbeiternummer Ihres zuständigen Sachbearbeiters und Ihre Personalnummer. Diese Daten müssen bei Anfragen und beim Übersenden von Unterlagen von Ihnen unbedingt angegeben werden, damit eine zügige und richtige Zuordnung erfolgen kann.
Die Bezügemitteilung enthält neben den Angaben zu Entgelt-/Besoldungs-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmerkmalen eine Aufgliederung Ihrer Bezüge. Unter Beachtung der Abzüge ist der zu zahlende Betrag ausgewiesen. Ihre Bankverbindung ist ebenfalls auf der Vorderseite der Bezügemitteilung vermerkt.
Weitere wichtige Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte der Rückseite der Bezügemitteilung. Diese können allgemeiner Art sein, wie z. B. ein Rückforderungsvorbehalt für bestimmte Bezügebestandteile, oder spezielle Angaben für den Zahlungsmonat (z. B. Korrekturen zu vorangegangenen Zahlungen u. a.) enthalten.
Bitte überprüfen Sie die Angaben in Ihrer Bezügemitteilung auf Richtigkeit und Vollständigkeit und unterrichten Sie Ihre Arbeitsgruppe sofort, wenn
- Sie in der Bezügemitteilung Unstimmigkeiten feststellen oder vermuten,
- der nach der Bezügemitteilung auszuzahlende Betrag Ihrem Konto nicht
gutgeschrieben wurde oder - eine Änderung, die Sie der Bezügestelle oder Ihrer Personal verwaltenden Dienststelle mitgeteilt haben (Anschriftenänderung, Änderung in den Familienverhältnissen, Änderung der Bankverbindung u. a.), auch nach einer angemessenen Zeit (übernächster Zahltag) nicht berücksichtigt wurde.