gültig ab 01.12.2022
Erhöhung der Dienstbezüge sowie der der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden ruhegehaltfähigen Bezügebestandteile
Nach § 19 Abs. 2 SächsBesG in der Fassung des Artikels 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467) erhöhen sich ab 1. Dezember 2022 die nachstehenden Bezüge um 2,8 Prozent:
- die Grundgehaltssätze,
- der Familienzuschlag, mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5,
- die Amtszulagen,
- die Leistungsbezüge für Professoren und hauptberufliche Leiter sowie Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit diese nach § 36 SächsBesG an Anpassungen der Besoldung teilnehmen können und die Teilnahme in der jeweiligen Berufungsvereinbarung festgelegt ist und
- die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen in Anlage 8 zum SächsBesG
Gemäß § 90 SächsBesG erhöhen sich ebenfalls um 2,8 Prozent
- die Grundgehaltssätze in den fortgeltenden Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen der Hochschullehrer (C-Professoren),
- die in festen Beträgen ausgewiesenen Zuschüsse zum Grundgehalt nach den Vbm. Nr. 1 und 2 sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vbm. Nr. 2b zu Anlage II des BBesG in der am 22.02.2002 geltenden Fassung (BBesO C)
Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich jeweils um 50 EUR.
Besoldungstabellen
- Besoldungsordnung A (*.pdf, 68,66 KB) (Anlage 5 SächsBesG)
- Besoldungsordnung B (*.pdf, 46,19 KB) (Anlage 5 SächsBesG)
- Besoldungsordnungen W und R (*.pdf, 50,67 KB) (Anlage 5 SächsBesG)
- Bundesbesoldungsordnung C (*.pdf, 0,19 MB) (Anlage 10 SächsBesG)
- Familienzuschlag (*.pdf, 57,32 KB) (Anlage 6 SächsBesG) – gültig bis 31.12.2022
- Familienzuschlag (*.pdf, 63,20 KB) (Anlage 6 SächsBesG – gültig ab 01.01.2023/gültig ab 01.08.2023)
- Amtszulagen, Strukturzulage und Stellenzulagen (*.pdf, 55,77 KB) (Anlage 7 SächsBesG)
- Auslandsbesoldung - Grundgehaltsspannen (*.pdf, 0,17 MB) (Anlage 8 SächsBesG)
- Auslandszuschlag (*.pdf, 0,13 MB) (Anlage VI BBesG – gültig ab 01.04.2022)
- Anwärtergrundbetrag (*.pdf, 46,59 KB) (Anlage 9 SächsBesG)