Abteilung II - Steuern
Die Steuerabteilung unterstützt die Finanzämter des Freistaates Sachsen bei der Festsetzung und Erhebung der Steuern und übt die Dienst- und Fachaufsicht aus. Sie sorgt für eine einheitliche Verfahrensweise und Rechtsanwendung.
Die Abteilung ist in sechs Referate mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten gegliedert. Neben der Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer sind die Referate Ansprechpartner der Finanzämter auch für Fragestellungen aus dem Bereich des Internationalen Steuerrechts, der Grunderwerbsteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Bewertung. Darüber hinaus ist die Steuerabteilung für die Steuererhebung und das Verfahrensrecht, die Außenprüfung und die Steuerfahndung, den Aufgriff von Risikofällen sowie für steuerfachliche IT-Verfahren und damit zusammenhängende Organisationsangelegenheiten zuständig.
Im Steuerportal bieten wir Ihnen Gelegenheit zum Download der notwendigen Steuererklärungsvordrucke, sowie aktuelle Informationen, Broschüren und Beiträge zu wichtigen Themen rund um das Steuerrecht.