Hauptinhalt

Telefonische Erreichbarkeit

Bitte nutzen Sie vor einem Anruf die Möglichkeit der Information mittels der nach Themenbereichen zusammengestellten Info- und Merkblätter bzw. über Häufige Fragen FAQ (bitte verlinken). Darin werden die häufigsten Fragestellungen umfassend beantwortet und zu den einzelnen Angelegenheiten sowie z. B. zu notwendigen Unterlagen vor Beantragung, mögliche Fristen, usw. informiert. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Die Beihilfestelle erreichen Sie über die zentrale Telefonnummer unter der

Telefon: 0351 827-19339

zu folgenden Zeiten:

Montag und Freitag
Dienstag und Donnerstag
von 08:30 – 12:00 Uhr
von 13:30 – 16:30 Uhr

Bitte orientieren Sie sich im Auswahlmenü der Beihilfezentralnummer an Ihrer inhaltlichen Fragestellung, um ein erneutes Einwählen zu vermeiden. Folgendes Auswahlmenü steht Ihnen zur Verfügung:

  • 1 = Stand Antragsverfahren (Ist mein Antrag eingegangen? Wie ist der Bearbeitungsstand? Wann kann ich mit der Bearbeitung rechnen? bitte keine inhaltlichen Fragen zur Beihilfe)
  • 2 = Voranerkennung (insbesondere Kur, stationäre Reha, Anschlussheilbehandlung, ambulante Psychotherapie, zahnärztliche Leistungen, Kieferorthopädie)
  • 3 = Pflege (alle Sachverhalte für Beihilfeberechtigte mit einem Feststellungsbescheid über die Anerkennung eines Pflegegrades)
  • 9 = alle übrigen Angelegenheiten (Rückfragen zum Bescheid, Fragen zum Thema Angehörige – Ehegatten und Kinder, allgemeine Anfragen Beihilfeleistungen und Verfahrensfragen, Bescheinigungen, ambulante Reha, stationäre Psychotherapie, etc.)

Die Anrufzeiten am Dienstag und Donnerstag zwischen 13:30 und 15:30 Uhr werden besonders stark beansprucht, so dass es zu längeren Wartezeiten bzw. Abbrüchen in der Warteschleife kommen kann. Bitte nutzen Sie auch die anderen zur Verfügung stehenden Servicezeiten. Vielen Dank.

Telefax: +49 351 827-19931

zurück zum Seitenanfang