Aktuelle Informationen
Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz – 5. DRÄndG)
Das Fünfte Dienstrechtsänderungsgesetz wurde am 2. Mai 2024 vom Sächsischen Landtag beschlossen (SächsGVBl. Nr. 6/2024 S.454 ff).
Eine Übersicht zu den Inhalten und Umsetzungszeitpunkten finden Sie unter:
- Umsetzung des Fünften Dienstrechtsänderungsgesetzes (*.pdf, 0,12 MB) Übersicht für Versorgung
Informationen zu den Änderungen beim unschädlichen Hinzuverdienst und zur Berechnung der monatlichen Sonderzahlung in der Versorgung können Sie hier nachlesen:
- Infoblatt VE 5. DRÄndG (*.pdf, 0,14 MB) Informationsblatt für Versorgungsempfänger zu ausgewählten versorgungsrechtlichen Änderungen durch Artikel 5 des 5. DRÄndG vom 2. Mai 2024
Aktuell werden aufgrund des 5. DRÄndG folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. sind vorgesehen:
Im September und Oktober 2024 erfolgt die Zahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlung.
Im November 2024 werden die Besoldung und die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile linear um 4,76 Prozent angepasst. Weitere Informationen finden Sie unter den Besoldungstabellen gültig ab 01.11.1024.
Bearbeitungszeiten Versorgungsauskünfte
Im Aufgabenbereich Beamtenversorgung des Landesamtes für Steuern und Finanzen kommt es vorübergehend zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Versorgungsauskünften. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Erteilung Ihrer Versorgungsauskunft längere Zeit in Anspruch nimmt und Nachfragen zur Dauer der Bearbeitung gegenwärtig nicht beantwortet werden können. Insoweit werden Sie auch gebeten, nach Möglichkeit von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.