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Versorgungsauskunft

ein Serviceangebot für die Besoldungsempfangenden des Freistaates Sachsen

Das neue Versorgungsauskunftsprogramm »Versorgungsauskunft Online« des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) wurde im Internet des LSF eingestellt.

Das Programm berechnet die ruhegehaltfähige Dienstzeit, den Ruhegehaltssatz, den Versorgungsabschlag und das Ruhegehalt nach Sächsischem Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG)

Die »Versorgungsauskunft Online« ist ein unverbindliches Serviceangebot im Rahmen des Sächsischen E-Government-Gesetzes. Das LSF als Pensionsbehörde nimmt keine Überprüfung Ihrer erfolgreich abgeschlossenen Berechnungen in der Versorgungsauskunft Online vor. Die Versorgungsauskunft Online ersetzt nicht Ihren Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft gemäß § 70 SächsBeamtVG.

Die Versorgungsauskunft Online dient der Orientierung und ist keine verbindliche Zusage über die Höhe des künftigen Ruhegehalts. Die angezeigten Informationen geben keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen.

Hinweis:
Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, empfehlen wir Ihnen vorab die Unterlagen bereitzulegen, die Sie für die Berechnung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeiten benötigen, z.B.:
Nachweise und Bescheinigungen zum geleisteten Wehr- und/oder Zivildienst, Bescheid des LSF zur Entscheidung über die Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten (sog. Vorwegentscheidung),  ersatzweise Belege zu Studienzeiten oder anderen anrechenbaren Zeiten, Ernennungsurkunde zum Beamten, Genehmigungsbescheide Ihrer Personalverwaltenden Dienststelle zu Zeiten einer Beurlaubung / Teilzeitbeschäftigung, Bezügemitteilungen.
Die Bedienungsanleitung, weitere Dokumente und Hilfen zur Nutzung der Versorgungsauskunft Online finden Sie hier:

Kontakt

Für Supportanfragen zur Anwendung »Versorgungsauskunft Online« senden Sie eine E-Mail an:

E-Mail: Support Versorgungsauskunft Online

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