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FAQ - 1 Allgemein

Nachfolgend werden häufig gestellten Fragen zur Versorgungsauskunft Online und dem Thema Versorgung allgemein beantwortet.

Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, können Sie gern Ihre Anfrage an das Supportpostfach der Versorgungsauskunft Online senden.

E-Mail: Support Versorgungsauskunft Online

Weitere Informationen rund ums Thema Versorgungsauskunft können Sie den Info- und Merkblättern der Versorgung entnehmen:

Bei der Versorgungsauskunft Online handelt es sich um eine informatorische Auskunft, die neben dem gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft (§ 70 SächsBeamtVG) als Zusatzangebot für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen angeboten wird.

Mit der Versorgungsauskunft Online können Sie

  • Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Ihren Ruhegehaltssatz
  • die Höhe Ihres Ruhegehaltes und
  • einen möglichen Versorgungsabschlag

informatorisch ermitteln.

Hinweis: Die Versorgungsauskunft Online dient der Orientierung und ist keine verbindliche Zusage über die Höhe des künftigen Ruhegehalts. Die angezeigten Informationen geben keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen.

Da es sich bei der Versorgungsauskunft Online um eine informatorische Auskunft handelt und diese als Zusatzangebot dienen soll, können folgende Sachverhalte nicht abgebildet werden:

  • Anrechnung von Renten, Einkommen oder anderen Versorgungsbezügen auf das Ruhegehalt
  • vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
  • Prüfung der Voraussetzungen zum Wegfall des Versorgungsabschlags bei Ruhestandsversetzung auf Antrag mit Vollendung des 65. Lebensjahres (bzw. des 62. Lebensjahres für Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes) und 45 Jahren berücksichtigungsfähigen Zeiten
  • Prüfung der Voraussetzungen zum Wegfall des Versorgungsabschlags bei Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 40 Jahren berücksichtigungsfähigen Zeiten
  • Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung (Versorgungsausgleich)
  • Kindererziehungszuschläge und Pflegezuschläge
  • Ansprüche auf Versorgung für Hinterbliebene von verstorbenen Beamtinnen und Beamten sowie verstorbenen Richterinnen und Richtern
  • Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand
  • Unfallruhegehalt für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richtern, die infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt worden sind
  • Besonderheiten bei der Berechnung des Versorgungsabschlags für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Geburtsjahrgänge 1958 bis 1961 bei Antragsaltersgrenze
  • besondere Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes, die ihren Dienst 20 Jahre oder länger im Spezialeinsatzkommando, in einem Mobilen Einsatzkommando, als Polizeitaucher oder als fliegerisches Personal verrichtet haben (§ 139 Abs. 3 SächsBG)
  • besondere Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr (§ 144 Abs. 1 SächsBG)

Vom Bearbeitungstag an werden die Daten für 14 Tage gespeichert. Wenn Sie die Daten innerhalb dieses Zeitraums bearbeiten, beginnt die Frist neu zu laufen. Sollten Sie diesen Zeitraum überschritten haben, müssen Sie eine neue Versorgungsauskunft starten.

Ja, am Beginn der Versorgungsauskunft Online wird Ihnen diese Möglichkeit angeboten. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie dann keinen 14-tägigen Zugriff mehr auf die Daten der Sitzung haben und eine neue Versorgungsauskunft Online starten müssen.

Ja, diese Möglichkeit besteht. In der Versorgungsauskunft Online steht Ihnen jederzeit die Funktion „Abmelden“ zur Verfügung.

Die Funktion der 14-tägigen Speicherung bleibt davon aber unberührt. Bei einem erneuten Aufruf mit Ihrem Geburtsdatum sowie der Identifikationsnummer können Sie wieder in Ihre Sitzung einsteigen.

Die von Ihnen eingegebenen Daten haben keinerlei Personenbezug; Name, Personalnummer, Anschrift, Dienststelle etc. sind nicht im Programm hinterlegt. Zudem ist der Zugriff nur mit Ihrem Geburtsdatum und der Ihnen zugeteilten Identifikationsnummer möglich.

Versorgungsbezüge zählen nach dem Einkommensteuerrecht zu den steuerpflichtigen Einkünften. Wenn Sie die Steuerbeträge ermitteln möchten, die auf Ihren künftigen Versorgungsbezug entfallen, können Sie beispielsweise den Lohn- und Einkommenssteuerrechner nutzen.

Hinweis: Die Versorgungsauskunft Online ermittelt nur den Bruttobetrag des Ruhegehaltes.

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