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Allgemein

Bearbeitungszeiten Versorgungsauskünfte

Im Aufgabenbereich Beamtenversorgung des Landesamtes für Steuern und Finanzen kommt es vorübergehend zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Versorgungsauskünften. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Erteilung Ihrer Versorgungsauskunft längere Zeit in Anspruch nimmt und Nachfragen zur Dauer der Bearbeitung gegenwärtig nicht beantwortet werden können. Insoweit werden Sie auch gebeten, nach Möglichkeit von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Verfahrensweise bei Beantragung einer Versorgungsauskunft für versorgungsferne Jahrgänge (bis 54 Jahre)

Bei der Erteilung einer Versorgungsauskunft wird zwischen versorgungsfernen (bis einschließlich 54. Lebensjahr) und versorgungsnahen (ab 55. Lebensjahr) Jahrgängen unterschieden. 

Wenn Sie 54 Jahre und jünger sind, erhalten Sie eine Auskunft zum Ruhestandseintritt mit der Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr) bzw. der Besonderen Altersgrenze bei Lehrkräften und Beamten des Vollzugsdienstes. Ihren beruflichen Werdegang teilen Sie uns bitte selbst auf dem Antragsvordruck mit. Auch bei bereits im Landesamt für Steuern und Finanzen vorliegenden Anträgen dieser Altersgruppe wird eine Versorgungsauskunft nur für eine mögliche Berechnungsvariante erteilt, um die Versorgungsauskunft zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie 55 Jahre und älter sind, können Sie erneut einen Antrag stellen und erhalten dann zwei ausführliche Versorgungsauskunftsberechnungen. Für diese Berechnungen werden Dienstzeiten anhand Ihrer Personalakte von hier aus ermittelt. Somit wird ab dem 55. Lebensjahr die Kontenklärung nachgeholt und Ihnen liegen rechtzeitig vor Erreichen der Altersgrenze mehrere Berechnungen für Ihre individuelle Lebensplanung und Entscheidungen rund um den Ruhestand vor.

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