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FAQ - 3 Ruhestand

Als Ruhestandstag geben Sie bitte den gewünschten Beginn Ihres Ruhestandes ein. Dabei ist grundsätzlich gem. dem Sächsischen Beamtengesetz (SächsBG) der Erste eines Monats (z.B. 01.06.2024) maßgeblich.

Ihr mögliches Eintrittsdatum in den Ruhestand ermittelt die Versorgungsauskunft Online automatisch. Die Berechnung erfolgt anhand Ihres Geburtsdatums, der Beamtenkategorie sowie des Ruhestandsgrundes. Nachdem Sie in der Versorgungsauskunft Online einen Ruhestandsgrund ausgewählt haben, wird in Abhängigkeit davon der erste Ruhestandstag mit dem frühestmöglichen Ruhestandsbeginn vorbelegt. Darüber hinaus ermittelt die Versorgungsauskunft Online automatisch einen Zeitraum, in dem Sie aus dem eingegebenen Grund in den Ruhestand treten können. Den vorgeschlagenen ersten Ruhestandstag können Sie abändern und stattdessen einen Tag aus dem ermittelten Zeitraum eingeben (vgl. die Ausführungen zu Frage 3.3).

Bei Auswahl der Regelaltersgrenze als Ruhestandsgrund ist keine Auswahl erforderlich; hier bestimmt die Versorgungsauskunft Online automatisch den Tag, an dem Ihr Ruhestand beginnt.

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