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Möglichkeit parallel zur Anwendung die FAQ‘s und Hilfen zu nutzen.
Das neue Versorgungsauskunftsprogramm »Versorgungsauskunft Online« des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) wurde im Internet des LSF eingestellt. Das Programm berechnet die ruhegehaltfähige Dienstzeit, den Ruhegehaltssatz, den Versorgungsabschlag und das Ruhegehalt nach Sächsischem Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG).
Die Versorgungsauskunft Online dient der Orientierung und ist keine verbindliche Zusage über die Höhe des künftigen Ruhegehalts. Die angezeigten Informationen geben keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen.