gültig ab 01.01.2017
Erhöhung der Dienst- und Anwärterbezüge
Nach § 19 Abs. 2 SächsBesG in der Fassung des Artikels 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2017/2018 erhöhen sich ab dem 1. Januar 2017 um 2,0 Prozent:
- die Grundgehaltssätze,
- der Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5,
- die Amtszulagen,
- die Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit diese nach § 36 SächsBesG an Anpassungen der Besoldung teilnehmen können und die Teilnahme in der jeweiligen Berufungsvereinbarung festgelegt ist,
- die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen in Anlage 8 zum SächsBesG.
Gemäß § 90 SächsBesG erhöhen sich ebenfalls
- die Grundgehaltssätze in den fortgeltenden Besoldungsordnungen und Besoldungsgruppen der Hochschullehrer (C-Professoren) und
- die in festen Beträgen ausgewiesenen Zuschüsse zum Grundgehalt nach den Vbm. 1 und 2 sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vbm. Nr. 2b zu Anlage II des BBesG in der am 22.02.2002 geltenden Fassung (BBesO C).
Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich jeweils um 35 EUR.
Besoldungstabellen
- Besoldungsordnung A (*.pdf, 56,27 KB) (Anlage 5 SächsBesG)
- Besoldungsordnung B (*.pdf, 47,21 KB) (Anlage 5 SächsBesG)
- Besoldungsordnungen W und R (*.pdf, 50,86 KB) (Anlage 5 SächsBesG)
- Bundesbesoldungsordnung C (*.pdf, 56,13 KB) (Anlage 10 SächsBesG)
- Familienzuschlag (*.pdf, 57,24 KB) (Anlage 6 SächsBesG)
- Amtszulagen und Stellenzulagen (*.pdf, 55,81 KB) (Anlage 7 SächsBesG)
- Auslandsbesoldung - Grundgehaltsspannen (*.pdf, 47,95 KB) (Anlage 8 SächsBesG)
- Auslandszuschlag (*.pdf, 0,40 MB) (Anlage VI BBesG – gültig ab 01.03.2016)
- Auslandszuschlag (*.pdf, 0,40 MB) (Anlage VI BBesG – gültig ab 01.02.2017)
- Anwärtergrundbetrag (*.pdf, 49,04 KB) (Anlage 9 SächsBesG)